Barrierefreiheit im Web. Für jeden zugänglich.
Eine digitale Präsenz sollte keine Barrieren kennen. Dieser Artikel zeigt, was eine Website barrierefrei macht, welche gesetzlichen Fristen ab 2025 gelten und wie sich Zugänglichkeit in der Praxis prüfen lässt.
Eine Website. Für jeden nutzbar.
Eine barrierefreie Website ist so gebaut, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, gleichermaßen gut genutzt werden kann. Das ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern wirkt sich auch direkt auf Reichweite und Auffindbarkeit aus. Die folgenden Punkte sind für eine normale Unternehmenswebsite entscheidend.
Ausreichender Farbkontrast
Texte müssen sich klar vom Hintergrund abheben. Schlechte Kontraste machen das Lesen für Menschen mit Sehschwäche oder Farbblindheit schwer oder unmöglich.
Alt-Texte für Bilder
Bilder transportieren Informationen. Wenn jemand das Bild nicht sehen kann, etwa weil ein Screenreader genutzt wird, muss der Alt-Text die Information beschreiben: was ist zu sehen, und warum ist es an dieser Stelle wichtig.
Tastatur-Bedienbarkeit
Nicht jeder nutzt eine Maus. Viele navigieren mit der Tastatur. Eine Website muss komplett per Tastatur steuerbar sein, von der Navigation bis zu Formularen. Alle interaktiven Elemente müssen über Tab ansteuerbar und mit Enter bedienbar sein.
Sinnvolle Überschriftenstruktur
Überschriften (H1, H2, H3 und so weiter) sind nicht nur Design, sondern eine Gliederung für Screenreader. Sie geben dem Nutzer eine Struktur, vergleichbar mit einem Inhaltsverzeichnis: logisch aufgebaut, ohne übersprungene Ebenen.
Formulare mit korrekt verknüpften Labels
Jedes Formularfeld braucht ein klar zugeordnetes Label. Das label-Tag muss mit dem input-Feld verbunden sein, damit Screenreader wissen, welche Beschriftung zu welchem Eingabefeld gehört.
Videos mit Untertiteln
Werden Videos eingebunden, sollten Untertitel oder Transkripte bereitstehen. Das hilft Hörgeschädigten und auch Nutzern, die Videos ohne Ton ansehen.
Keine Panik, aber Voraussicht.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen, konkret Online-Shops, Dienstleister im elektronischen Geschäftsverkehr oder Betreiber von Websites in bestimmten Sektoren, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Auch wer nicht direkt betroffen ist, sieht am Trend, wohin sich der Standard entwickelt.
Barrierefreiheit ist dabei mehr als eine rechtliche Pflicht. Sie erweitert die erreichbare Zielgruppe, verbessert die Sichtbarkeit bei Suchmaschinen und zeigt Wertschätzung für alle Besucher einer Seite.
Früh mitgedacht ist billiger. Es ist deutlich einfacher und kostengünstiger, Barrierefreiheit von Anfang an einzuplanen, als sie später nachträglich in eine bestehende Website einzubauen.
Vom Kontrast-Check bis zum Screenreader-Test.
Ob eine Website tatsächlich barrierefrei ist, lässt sich nicht mit einem einzigen Blick feststellen. In der Praxis kommen mehrere Prüfmethoden zum Einsatz, die sich ergänzen, jede mit eigenen Stärken und blinden Flecken.
Automatisierte Tools
Werkzeuge wie Google Lighthouse, axe DevTools oder WAVE scannen eine Seite in Sekunden und finden technische Fehler wie fehlende Alt-Texte, unzureichenden Kontrast oder falsch verschachtelte Überschriften.
- Schnell und kostenlos einsetzbar
- Deckt nur einen Teil der WCAG-Kriterien ab (Schätzungen gehen von rund 30 bis 40 % aus)
- Erkennt keine inhaltlichen oder logischen Probleme
Manuelle Prüfung
Ein Tastatur-Test, also die komplette Navigation ohne Maus, und ein Durchlauf mit einem Screenreader wie NVDA, JAWS oder VoiceOver decken Probleme auf, die kein Tool automatisch erkennt, etwa eine unlogische Lesereihenfolge.
- Zeigt reale Nutzungsprobleme
- Aufwändiger, aber deutlich aussagekräftiger
- Sollte stichprobenartig auf zentralen Seiten erfolgen
Die vier WCAG-Prinzipien
Die Web Content Accessibility Guidelines gliedern sich in vier Grundprinzipien, kurz POUR genannt: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Für die meisten Unternehmen ist Konformitätsstufe AA der relevante Zielwert.
- Perceivable – Inhalte müssen wahrnehmbar sein
- Operable – Bedienung darf nicht ausgeschlossen werden
- Understandable – Sprache und Struktur müssen klar sein
- Robust – Kompatibilität mit Hilfsmitteln wie Screenreadern
Ihre Website. Mein Problem.
Wenn Sie das Thema Barrierefreiheit gerade selbst angehen oder überlegen, es umsetzen zu lassen: Schreiben Sie mir. Sie sehen und testen vorab einen fertigen Entwurf Ihrer Website auf mein Risiko. Erst wenn er überzeugt, wird daraus ein Auftrag. Gefällt er nicht, entstehen Ihnen keine Kosten.
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